Mehr Transparenz beim Einsatz von Leihbeamten
Mehr Transparenz beim Einsatz von Leihbeamten
Zum Einsatz externer Berater in Bundesministerien erklaert der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:
Lobbyisten, die als sogenannte „Leihbeamte“ versteckt in Ministerien taetig sind, muss das Handwerk gelegt werden. Sonst wird in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit das Vertrauen in die Neutralitaet und Integritaet staatlichen Handelns noch weiter erschuettert. Das darf nicht sein. Deshalb haben die sozialdemokratischen Innenpolitiker einen Antrag auf den Weg gebracht, der dieser seit Jahrzehnten bestehenden Praxis endlich einen Riegel vorschieben will. Derzeit befindet er sich in der Abstimmung mit dem Koalitionspartner.
Transparenz ist dabei das Zauberwort. Dass Staat und gewerbliche Wirtschaft sich austauschen ist gut, zumal auch moderne Verwaltungen nicht alles wissen koennen. Es darf aber nicht sein, dass sogenannte externe Berater an verantwortlicher Stelle in Ministerien in Wirklichkeit heimlich an Gesetzesentwuerfen und Vorlagen mitwirken, die fuer ihre entsendenden Unternehmen interessant sind. Das Parlament und die Oeffentlichkeit werden so naemlich mit Mogelpackungen getaeuscht.
Ein Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Fruehjahr hatte das Thema „Leihbeamte“ wieder in die Oeffentlichkeit gebracht.
Haushaltsausschuss und Bundesinnenministerium haben darauf reagiert. Die Vorschlaege in einer jetzt vorliegenden Verwaltungsvorschrift sind ein Anfang, gehen aber nicht weit genug.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert darueber hinausgehend in ihrem Antrag beispielsweise, dass
– externe Beschaeftigte ab sofort nirgendwo auf leitender Ebene eingesetzt werden,- sie nicht an Gesetzen oder bei Auftragsvergaben mitwirken,- ihr Absender fuer alle stets erkennbar bleibt,- der Einsatz im Regelfall auf sechs Monate begrenzt wird,- die Bundesregierung einen jaehrlichen, zu debattierenden Bericht ueber Art und Umfang des Einsatzes von „Leihbeamten“ an den Deutschen Bundestag erstattet,- ein strenger und zu ueberwachender Verhaltenskodex aufgestellt wird.
In einem naechsten Schritt wird zu pruefen sein, ob das Wirken von Verbaenden in obersten Bundesbehoerden und Bundesoberbehoerden nicht ebenfalls gegen das Neutralitaetsgebot verstoesst.
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