Mindestloehne und Lohnuntergrenze fuer weitere 1,7 Millionen Beschaeftigte
Mindestloehne und Lohnuntergrenze fuer weitere 1,7 Millionen Beschaeftigte
Zum Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe und des Koalitionsausschusses erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:
Bei Mindestloehnen gibt es Klarheit: Die Gesetzentwuerfe der Bundesregierung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz koennen im Januar im Bundestag beraten und abgeschlossen werden. Fuer fuenf gewichtige Branchen wurde in der gestrigen Koalitionsarbeitsgruppe die Einigung erzielt, dass sie in den Schutzbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden. Bei den Branchen handelt es sich um die Pflegedienste, die industriellen Grosswaeschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft sowie die Bergbauspezialdienste. Fuer die Zeitarbeitsbranche wurde im Koalitionsausschuss heute Nacht eine Lohnuntergrenze vereinbart, die im Arbeitnehmerueberlassungsgesetz ebenfalls bis Ende Januar etabliert werden soll, das heisst alle drei Gesetzentwuerfe werden bis Ende Januar abgeschlossen.
Dies ist ein Durchbruch, denn mit dieser Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und der Etablierung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze fuer die Zeitarbeitsbranche im Arbeitnehmerueberlassungsgesetz schaffen wir fuer weitere 1,7 Millionen Beschaeftigte faire Arbeitsplatzbedingungen. Mit der gesetzlichen Grundlage wird die Voraussetzung geschaffen, damit der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz einen von der Tarifpartnern vereinbarten Mindestlohntarifvertrag fuer die Branche fuer allgemeinverbindlich erklaeren kann.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus, denn Wettbewerbsverzerrungen werden vermieden und soziale Standards, die unter anderem auch fuer die Motivation der Beschaeftigten von grosser Bedeutung sind, koennen gehalten werden. Mindestloehne schuetzen Arbeitnehmer vor Ausbeutung, sie schuetzen aber auch Arbeitgeber und zwar gerade kleine Arbeitgeber vor einem Vernichtungswettbewerb durch Mitbewerber, die mit Dumpingloehnen arbeiten. Dieser Schutz wirkt derzeit bereits fuer 1,8 Millionen Beschaeftigte im Baugewerbe, Gebaeudereiniger-Handwerk und bei den Briefdienstleistungen.
Durch die Mindestlohnregelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird sichergestellt, dass nicht nur inlaendische Arbeitgeber zur Einhaltung von Tarifstandards verpflichtet sind. Mindestloehne sind ein wichtiges Zeichen gegen unverantwortliches Sozialdumping, fuer angemessene Arbeitsbedingungen, fuer einen Wettbewerb mit Augenmass und fuer sichere Arbeitsplaetze. Dies ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je.
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