Mit Bankvollmacht rechtzeitig für Notfälle vorsorgen
München
Mit Bankvollmacht rechtzeitig für Notfälle vorsorgen
Vor Schicksalsschlägen ist niemand geschützt. Durch Unfall oder schwere Krankheit kann jeder unerwartet in seiner Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt werden. Nicht nur persönliches Leid ist die Folge. Auch Bankgeschäfte wie Überweisungen oder Bargeldabhebungen können unter Umständen nicht mehr selbst vorgenommen werden. Wer entscheidet und veranlasst dann alles Notwendige? Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers kann erforderlich sein. Denn die nächsten Angehörigen sind dazu nicht automatisch berechtigt.
Es gilt Vorsorge für diesen Notfall zu treffen: Wer rechtzeitig einen Bevollmächtigten bestimmt, der seine Angelegenheiten regeln soll, kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Daher sollte man gegenüber der Bank einer Vertrauensperson eine – so der offizielle Titel – „Konto-/-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“ erteilen. Der Bevollmächtigte kann sich dann um die Bankangelegenheiten kümmern.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Generalvollmacht. Vielmehr sind die mit dieser Vollmacht möglichen Bankgeschäfte, die die Vertrauensperson übernehmen darf, klar umrissen. Die Kreditinstitute halten entsprechende Vordrucke für ihre Kunden bereit.
Anja Schneider
Schwarz Sprenger
Agentur für Öffentlichkeitsarbeit GmbH
Tel.: + 49 89 664335
Fax: + 4989 6519208
E-Mail: anja.schneider@schwarz-sprenger.de
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