Mit neutraler Unternehmensbewertung lässt sich Erbschaftssteuer sparen

Zürich

Mit neutraler Unternehmensbewertung lässt sich Erbschaftssteuer sparen

Zürich/Frankfurt/M. den 17.06.2009

Seit diesem Jahr wird von den Finanzämtern ein neues Verfahren zur Bewertung von Unternehmen zur Berechnung der Erbschaftssteuer angewendet. Dieses vereinfachte Ertragswertverfahren führt aber gerade in der aktuellen Rezession mit niedrigen Zinssätzen oft zu einer Überbewertung der Unternehmen und treibt damit die Erbschaftssteuer in die Höhe ? zu Lasten der Erben. Die Lösung besteht in vielen Fällen in der Anfertigung eines neutralen Gutachtens durch einen Wirtschaftsprüfer. „Jeder Steuerbürger hat das Recht auf eine angemessene Unternehmensbewertung. Bewertungen nach dem Standard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer führen zu realistischeren Ergebnissen als das vereinfachte Ertragswertverfahren“, erläutert Oliver Biernat, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Benefitax GmbH in Frankfurt/M.

Mit dem im neuen Erbschaftssteuerrecht vorgesehenen vereinfachten Ertragswertverfahren haben die Finanzämter die Möglichkeit, mit geringem Aufwand Unternehmenswerte zu ermitteln. Nach diesem Verfahren bestimmt sich der Wert eines Unternehmens aus dem Produkt des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags auf Basis bereinigter Ergebnisse der letzten drei Jahre und einem standardisierten Kapitalisierungsfaktor. Damit werden ? konträr zu professionellen Unternehmensbewertungsmethoden ? zum einen nur vergangenheitsbezogene Werte herangezogen. Zum anderen gilt aufgrund des aktuell sehr niedrigen Zinsniveaus für alle Unternehmen ein einheitlicher Kapitalisierungsfaktor von 12,33 für 2009. Die unternehmensindividuelle Risikohöhe, der sogenannte Beta-Faktor, wird völlig außer Acht gelassen.

Der Faktor von 12,33 wird aktuell jedoch von kaum einem börsennotierten Unternehmen erreicht. „Aufgrund der vergangenheitsorientierten Berechnung bei gleichzeitiger Rezession und dem hoch angesetzten Kapitalisierungsfaktor wird es derzeit regelmäßig zu Überbewertungen kommen“, attestiert Biernat, dessen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax Mitglied des international agierenden Beratungsnetzwerkes Geneva Group International ist.

Im neuen Erbschaftssteuerrecht ist festgeschrieben, dass ein vereinfachtes Ertragswertverfahren anzuwenden ist, wenn dies nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Das heißt, auch andere Verfahren sind zulässig. Je nach Branche können sogar verschiedene Verfahren einschlägig sein. Im Zweifel liegt es daher nahe, einen Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines objektivierten Gutachtens zu beauftragen. Wirtschaftsprüfer treten in diesem Fall als neutrale Gutachter auf, was in dem Bericht auch ausdrücklich so gekennzeichnet sein muss. Und sollte sich das Finanzamt nicht darauf einlassen wollen: Gutachten nach dem Standard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) werden ? im Gegensatz zu anderen Verfahren ? auch von den Gerichten anerkannt.

Auch wenn dem Wirtschaftsprüfer nur enge Spielräume verbleiben, können bei einem Gutachten auf IDW S1-Basis branchen- und unternehmensspezifische Risiken besser berücksichtigt werden. Da kann dann letztlich bei einem nachhaltig erzielbaren Jahresertrag von z. B. 175.000 ? der zu berücksichtigende Wert der Anteile so viel niedriger ausfallen, dass für die Erben eine um deutlich mehr als 100.000 ? geringere Erbschaftssteuer anfällt. Ein Betrag, der den Aufwand für ein Unternehmensbewertungsgutachten nach IDW S1 durchaus rechtfertigen kann. Denn die Kosten hierfür beginnen bei 15.000 bis 20.000 ?. „Ab wann sich ein solches Gutachten lohnt, hängt von vielen Faktoren ab und muss individuell bestimmt werden“, resümiert Biernat, „ab einem gemeinen Wert der Unternehmensanteile von etwa 500.000 ? sollte man jedoch dringend darüber nachdenken, ob vielleicht zu viel Erbschafts- oder Schenkungsteuer an den Fiskus gezahlt wird.“

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Das GGI-Mitglied Benefitax GmbH ist eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen betreut vor allem mittelständische Unternehmen, international tätige Konzerne sowie vermögende Privatpersonen. Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung setzt sie fachliche Schwerpunkte im internationalen Steuerrecht, der Unternehmensnachfolge, der Erbschaftssteuergestaltung, der Unternehmensbewertung und der Due Diligence.

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