Mitarbeiterbeteiligung
Mitarbeiterbeteiligung
Steuergeld für die Beschäftigten großer Konzerne
Der Bundestag stimmt am Donnerstag über ein Gesetz ab, mit dem die Bundesregierung die Beteiligung von Mitarbeitern an deren Unternehmen fördern will. Zwar ist es grundsätzlich sinnvoll, Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Die Pläne der Großen Koalition laufen jedoch auf eine Subventionierung der Beschäftigten von Großunternehmen hinaus.
Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter am Gewinn beteiligen oder sie zu Miteigentümern machen, steigert das in der Regel die Identifikation mit der Firma und die Motivation, einen guten Job zu machen. Die Bundesregierung plant daher, den Freibetrag für eine Kapitalbeteiligung zu erhöhen. Auf Unternehmensanteile, die Mitarbeiter erwerben, würden dann bis zu einem Wert von 360 Euro im Jahr keine Steuern und Abgaben fällig. Bis dato beträgt der Freibetrag 135 Euro.
Allerdings beteiligen nur 2 Prozent aller Betriebe ihre Mitarbeiter am Firmeneigentum. Vor allem Kapitalgesellschaften gehen diesen Weg, indem sie Belegschaftsaktien ausgeben. Auf sie entfielen im Jahr 2007 mehr als zwei Drittel der Kapitalbeteiligungen. Die meisten Beschäftigten arbeiten jedoch in klein- und mittelständischen Personenunternehmen. Sie profitieren kaum vom Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz, weil ihre Arbeitgeber in der Regel keine zu verteilenden Wertpapiere besitzen. Die neuen Regeln begünstigen daher in erster Linie die Beschäftigten der Großkonzerne, die schon heute Belegschaftsaktien ausgeben.
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
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