MÜCKE: Neuverschuldungsverbot muss ins Grundgesetz

Berlin

MÜCKE: Neuverschuldungsverbot muss ins Grundgesetz
BERLIN. Zur der am Mittwoch, 11.06.2008, in Dresden stattfindenden Unterschriftenaktion ‚Aktion Generationengerechtigkeit – Neuver-schuldungsverbot unterstützen‘ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jan MÜCKE:
Jede Bürgerin und jeder Bürger ist von Geburt an mit 18.000 Euro verschuldet. Obwohl die Steuereinnahmen sprudeln, hat die schwarz-rote Bundesregierung neue Schulden im großen Stil aufgenommen. Diese ausufernde Staatsverschuldung muss aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion sofort beendet werden. Wir Liberale setzen uns für ein Neuverschuldungsverbot ein, das im Grundgesetz und in den Länderverfassungen verankert werden soll. Denn unsere Kinder können auf Schuldenbergen nicht glücklich werden.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat dazu eine bundesweite Unterschriftenaktion gestartet, bei der die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert sind, sich für ein Neuverschuldungsverbot auszusprechen. Heute werde ich die Dresdnerinnen und Dresdner um ihre Unterstützung für dieses wichtige Anliegen bitten. Denn diese haben die Tragweite der Verschuldung bereits erkannt und in der Hauptsatzung der Stadt Dresden ein Neuverschuldungsverbot festgeschrieben. Die schwarz-rote Bundesregierung sollte sich ein Beispiel an Dresden nehmen. Was für Dresden gut ist, kann für Deutschland nicht falsch sein.
327204