Nabucco Pipeline: Abkommen garantiert stabilen Rechtsrahmen für Gastransit

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Nabucco Pipeline: Abkommen garantiert stabilen Rechtsrahmen für Gastransit

Politisches Abkommen zwischen Nabucco-Transitländern Österreich, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Türkei in Ankara unterzeichnet Deutschland ist kein Transitland und daher kein Vertragspartner, sichert aber volle politische Unterstützung zu Sichert gleiche rechtliche Rahmenbedingungen für Gastransit auf dem gesamten Nabucco-Pipelinesystem Methode zur Berechnung des Transporttarifs und Regel für den Netzzugang festgelegt Politisches Gremium aus Vertretern aller Vertragsparteien zur Unterstützung der Projektentwicklung eingesetzt Reinhard Mitschek, Geschäftsführer von Nabucco Gas Pipeline Int.: „Der Abschluss des zwischenstaatlichen Abkommens ist ein wesentlicher Durchbruch zur Realisierung. Damit hat die Pipeline einen stabilen Rechtsrahmen und der Gastransit ist nun unter gleichen und transparenten Konditionen für alle Kunden gesichert.“

Dr. Werner Auli, Vorsitzender des Nabucco-Lenkungsausschusses: „Das zwischenstaatliche Abkommen ist das politische und rechtliche Fundament des Projektes. Dieser starke Ausdruck eines politischen Bekenntnisses der Transitländer ermöglicht nun der Projektgesellschaft eine konsequente Umsetzung und einen erfolgreichen Betrieb der Pipeline.“

Das zwischenstaatliche Abkommen bietet für die Dauer von 50 Jahren einen stabilen Rechtsrahmen für das Nabucco Pipelinesystem und es wurde vereinbart, dass 50 Prozent der Kapazitäten für Shareholder reserviert sind und 50 Prozent dritten Markteilnehmern angeboten werden. Gleichzeitig wurde die Anwendung einer einheitlichen Tarifmethode festgelegt. Diese Konditionen gelten für einen Zeitraum von 25 Jahren ab Inbetriebnahme der Pipeline und garantieren den gleichen Zugang für alle Marktteilnehmer. Das zwischenstaatliche Abkommen ist daher auch ein eine starke Ermutigung für alle potentiellen Gaslieferländer, die ihre Bereitschaft erklärt haben, Gas durch Nabucco zu transportieren.

Die Einsetzung eines politischen Gremiums (Nabucco-Komitee) wird zur effizienten Implementierung des Projektes beitragen und wird als Informationsgremium fungieren. Dieses Forum wird sich aus Vertretern der einzelnen Vertragsparteien zusammensetzen. Die Bundesrepublik Deutschland, Europäische Kommission, EIB, EBRD und Nabucco Gas Pipeline Int. GmbH werden Beobachterstatus haben.

Die nächsten Entwicklungsschritte für das Nabucco Projekt beinhalten sowohl die Fertigstellung der technischen Detailplanungen als auch die entsprechenden Sozial ? und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Parallel dazu wird das Nabucco Konsortium Verhandlungen mit den Banken aufnehmen. Im Open-Season Prozess wird die Vermarktung der Transportkapazitäten vorangetrieben.

Nabucco in Kürze
Nabucco wird einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Türkei, Süd-Ost Europas und Zentral und West-Europas liefern. Die Pipeline erschließt den Zugang zu neuen Gasquellen für europäische Kunden und fördert den Wettbewerb am internationalen Gasmarkt. Die Nabucco Gas-Pipeline wird über eine Länge von 3.300 km von der Türkei über Bulgarien, Rumänien und Ungarn in die Nähe der Gasverdich-terstation Baumgarten bei Wien führen. Anteilseigner sind derzeit OMV Gas Power, MOL, Transgaz, Bulgarian Energy Holding, BOTAS und RWE. In der Endausbaustufe ist eine Kapazität von 31 Mrd. m³ geplant. Die gesamt Investitionssumme basierend auf den Projektberechungen im Sommer 2008 beträgt 7,9 Mrd. Euro.

Weiterführende Informationen als Links: www.nabucco-pipeline.com375398