Neue Verschiebebahnhöfe ausschließen
Berlin
Neue Verschiebebahnhöfe ausschließen
Verschuldungsbegrenzung im Rahmen der Föderalismusreform II
Zur Diskussion über die Verschuldungsbegrenzung im Rahmen der Föderalismusreform II erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Wir wollen keine neuen Verschiebebahnhöfe. Um solche von vornherein auszuschließen, ist es notwendig, dass die von der Union für Bund und Länder angestrebte Verschuldungsbegrenzung auch für die Kommunen gilt. Wenn Städte, Gemeinden und Landkreise nicht einbezogen sind, besteht die Gefahr, dass Lasten zur Schuldenkompensation in den kommunalen Bereich verlagert werden.
Nur eine Einbeziehung aller Ebenen in eine neu zu schaffende Schuldengrenze führt zum Ziel solider gesamtstaatlicher Haushalte. Entgegen den Vorstellungen der Sozialdemokraten muss deshalb eine für Bund und Länder geplante Schuldenbremse auch Städte, Gemeinden und Landkreise umfassen.
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