Partnerschaft von Arbeit und Kapital gekräftigt
Partnerschaft von Arbeit und Kapital gekräftigt
Anhebung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrags
Zur heutigen 2./3. Lesung des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Klaus-Peter Flosbach MdB:
Mit dem Mitarbeiterkapitalgesetz kräftigen wir die Partnerschaft von Arbeit und Kapital.
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein zentraler Baustein dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft auch im 21. Jahrhundert ihre Erfolgsgeschichte weiterschreiben wird. Soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung der Mitte beruht auf dem Fundament der Sozialpartnerschaft. Das Wort ist Programm: Partnerschaft zwischen Kapital und Arbeit, Partnerschaft zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern soll sich in der betrieblichen Wirklichkeit wieder finden und sie gestalten.
Wir werden die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine Anhebung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrags für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen von 135 Euro auf 360 Euro anheben.
Auch Fonds werden über einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds in die Förderung mit einbezogen. Dieser Fonds ist vor allem interessant für Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen, die bisher kaum die Möglichkeit hatten, ihre Mitarbeiter an ihrem Erfolg teilhaben zu lassen.
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