Reform der Krankenhausfinanzierung

Siegburg

Reform der Krankenhausfinanzierung
Ersatzkassen: Wettbewerb muss Bestandteil der Reform sein!
Vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Reform der Krankenhausfinanzierung fordern die Ersatzkassen die Politik noch einmal nachdrücklich dazu auf, das Thema ‚wettbewerbliche Öffnung der Krankenhäuser‘ als ein Kernelement der Reform bei den weiteren gesetzgeberischen Überlegungen zur Krankenhausfinanzierung zu berücksichtigen.
‚Es kann nicht sein, dass sich eine Reform der Krankenhausfinanzierung auf Maßnahmen beschränkt, die für die Krankenkassen erhebliche Mehrkosten bedeuten. Ein echtes Reformgesetz muss dafür sorgen, dass die Krankenhausversorgung auf Dauer sichergestellt ist – und ein Hauptelement hierfür ist die Stärkung des Wettbewerbs auch im stationären Bereich‘, betont Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des VdAK/AEV. Gerade unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds bräuchten die Kassen hier mehr Gestaltungsspielräume, um sich im Sinne ihrer Versicherten im härter werdenden Wettbewerb zukünftig behaupten zu können. Mit kassenindividuellen Versorgungsverträgen für bestimmte Leistungen, die über die stationären Kernleistungen hinausgehen, könnte die Qualität der Patientenversorgung verbessert und die Krankenhausversorgung effizienter gestaltet werden, so Ballast.
Der jetzige Gesetzentwurf werde für die Beitragszahler teuer. Den Ersatzkassen sei bewusst, dass für die Krankenhäuser nur auf der Grundlage einer gesicherten Finanzierung der Einstieg in einen geordneten Wettbewerb möglich sei. Hierzu fehlten aufgrund des von den Ländern verursachten Investitionsstaus die Voraussetzungen.
Abteilung Verbandspolitik – Marktsicherung – Öffentlichkeitsarbeit Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e. V.
AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
Telefon: 0 22 41 / 1 08-2 98
Fax: 0 22 41 / 1 08-4 69
e-Mail: presse@vdak-aev.de
Internet: www.vdak-aev.de
332839