Reform des Risikobegrenzungsgesetzes: Erster Schritt zur Regulierung
Berlin
Reform des Risikobegrenzungsgesetzes: Erster Schritt zur Regulierung
Der DGB begrüßt die heute vom Bundestag verabschiedete Reform des Risikobegrenzungsgesetzes. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sagte dazu am Freitag in Berlin:
‚Das Gesetz stärkt u.a. die Informations- und Beteiligungsrechte von Betriebsräten beim Einstieg von Finanzinvestoren. Künftig müssen Finanzinvestoren im Bieterverfahren ihr Geschäftskonzept der Arbeitnehmerseite vorlegen und die Folgen ihres Geschäftsplans für die Beschäftigten erläutern. Somit ist das Gesetz ein kleiner Schritt hin zu einer besseren Regulierung von Finanzinvestitionen.
Kritisch sehen wir jedoch, dass es nicht gelungen ist, die Risiken von kreditfinanzierten Unternehmenskäufen und Sonderausschüttungen zu begrenzen. Die Praxis vieler Finanzinvestoren, Firmen auf Pump zu kaufen und anschließend die Schulden auf das gekaufte Unternehmen abzuwälzen, gefährdet häufig die betroffenen Betriebe in ihrer Existenz. Gleiches gilt für die Auszehrung von Firmen durch modernen Eigenkapitalraub mittels Sonderausschüttungen an die Finanzinvestoren. Hier gibt es weiterhin dringenden Regulierungsbedarf.‘
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