Regierungspräsidien sollen als einheitlicher Ansprechpartner europaweit zur Verfügung stehen

Wiesbaden

Regierungspräsidien sollen als einheitlicher Ansprechpartner europaweit zur Verfügung stehen

Landesregierung beschloss Anhörung zu einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums

Auf seiner heutigen Kabinettsitzung in der Hessentagsstadt Langenselbold hat die Hessische Landesregierung auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Dieter Posch einen Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben, der die drei Regierungspräsidien in Hessen als einheitliche Ansprechpartner für Anfragen der Gewerbeausübung und Betriebsgründung aus ganz Europa vorsieht.

Damit stellt die Landesregierung sicher, dass eine Vorgabe aus der EU-Richtlinie für Dienstleistungen im Binnenmarkt fristgerecht bis Ende des Jahres umgesetzt werden kann.

Wie Ministerpräsident Roland Koch nach der Sitzung erläuterte, werde die wirtschaftliche Integration Europas die EU zu einem führenden Wirtschaftsraum werden lassen.

„Gerade das Potenzial des Dienstleistungssektors konnte bisher für Wachstum und Beschäftigung nicht ausreichend ausgeschöpft werden. Ziel der Richtlinie ist es nämlich, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern, bestehende Hindernisse abzubauen und zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beizutragen“, so Koch, dabei dürfe es aber keine Einbahnstraße geben, auch hessische Betriebe müssten ihre Chancen im europäischen Ausland erhalten.

Wie Koch weiter erläuterte werde nun der Entwurf an 140 zu beteiligende Institutionen versandt, die dazu Stellung nehmen können. Die sehr komplexe Materie einer kompetenten Beratung von interessierten Unternehmen könne nur durch ausgeklügelte und umfangreiche IT-Programme erreicht werden, für die das Land allein 5 Millionen Euro aufwendet.

Dies werde aber sicherstellen, dass die einheitlichen Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien über alle Informationen verfügen, um Interessenten kompetent zu beraten und deren Anliegen an die richtige Stelle im Land, gleich welche Behörde oder Einrichtung zuständig sei, weiterzuleiten.

In der nun vorgesehenen Lösung sei eine kostengünstige und zugleich praktikable Umsetzung der EU-Vorgabe möglich, die eine neue Organisation und Zuständigkeitswirrwarr vermeide. Das Gesetz soll im Herbst dem Landtag zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden.

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Silvia Sämann
silvia.saemann@stk.hessen.de371475