Rentenversicherung: Neue Zahlen im neuen Jahr

Laatzen

Rentenversicherung: Neue Zahlen im neuen Jahr

Ab Januar gelten in der Rentenversicherung neue Werte.
Die Wichtigsten im Überblick.

Beiträge:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt mit 19,9 Prozent weiterhin stabil. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt entsprechend der Lohnentwicklung auf 5 400 Euro im Monat (bisher 5 300 Euro) oder 64 800 Euro jährlich (63 600 Euro). Wer mehr verdient, muss für den darüber hinaus gehenden Verdienstanteil keine Beiträge zahlen. Der monatliche Höchstbeitrag liegt damit bei 1074,60 Euro, die bei Beschäftigten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte gezahlt werden.

Krankenversicherung der Rentner:
Für die meisten Rentner wird sich der Zahlbetrag ihrer Rente geringfügig ändern. Grund ist der ab 2009 geltende einheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 15,5 Prozent. Er wird erstmals bei der Januarrente berücksichtigt. Wessen Krankenkasse bisher einen günstigeren Beitragssatz hatte, zahlt jetzt mehr. Weniger zahlen dagegen diejenigen Rentner, die bei einer teureren Kasse sind, und finden deshalb eine etwas höhere Rente auf ihrem Konto. Der neue Beitragsanteil zur Krankenversicherung ist auf dem Kontoauszug nachzulesen.
Freiwillig Versicherte und Selbstständige:
Auch freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbstständige können die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Wer sich freiwillig versichern möchte, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 074,60 Euro wählen. Bis Ende März können freiwillige Beiträge auch noch rückwirkend für das Jahr 2008 nachgezahlt werden, pro Monat mindestens 79,60 Euro bis höchstens 1 054,70 Euro. Für versicherungspflichtige Selbstständige steigt der Regelbeitrag auf monatlich 501,48 Euro (bisher 494,52 Euro).

Hinzuverdienstgrenzen:
Wer seine Rente als Teilrente erhält, kann rund 1,4 Prozent mehr als bisher zur Rente hinzuverdienen. Dies gilt für Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr und Renten wegen Erwerbsminderung.

Wird eine Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ungekürzt ausgezahlt, gilt unverändert die einheitliche Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich. Ab dem 65. Lebensjahr gibt es dann keine Einkommensgrenzen mehr. Auch bei Hinterbliebenenrenten gelten Hinzuverdienstgrenzen; die Freibeträge bleiben unverändert.

Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover oder über das kostenfreie Servicetelefon unter
0800 1000 480 10. Zentraler Bezugspunkt wird das Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 480 10.

Pressestelle
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Autor: Wolf-Dieter Burde

Pressesprecher
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