Risiken von Finanzinvestoren begrenzen

Berlin

Risiken von Finanzinvestoren begrenzen
Zur abschliessenden Beratung des Risikobegrenzungsgesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklaert die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nina Hauer:
Mit dem vorliegenden Gesetz erschweren wir solche Finanzinvestitionen, die die Zukunftsfaehigkeit der Unternehmen und die Interessen der Belegschaften gefaehrden. Die weiterhin andauernden Turbulenzen an den internationalen Finanzmaerkten zeigen, dass das Handeln von Finanzinvestoren wie Private-Equity-Firmen und Hedge Fonds Risiken birgt, denen die Politik entgegen wirken muss.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich insbesondere fuer verbesserte Informations- und Beteiligungsrechte fuer Belegschaften nichtboersennotierter Unternehmen bei Uebernahmen eingesetzt. Indem wir das Betriebsverfassungsgesetz neu regeln, werden der Arbeitnehmervertretung eines mittelstaendischen Unternehmens im Falle einer Uebernahme die gleichen Rechte wie die eines boersennotierten Unternehmens eingeraeumt. Auch in einem nichtboersennotierten Unternehmen wird damit kuenftig der Wirtschaftsausschuss beziehungsweise bei kleineren Unternehmen der Betriebsrat ueber das Uebernahmeangebot und die Plaene des potenziellen Erwerbers rechtzeitig und umfassend informiert. Bei einem Bieterverfahren mit mehreren Interessenten werden alle verbindlichen Angebote der Mitarbeitervertretung vorgelegt.
Kommt es zum Beispiel zu einer Offerte eines Private-Equity-Fonds kann sich die Arbeitnehmervertretung kuenftig ein eigenes Bild von dem potenziellen neuen Eigentuemer machen und insbesondere die moeglichen Auswirkungen auf die Belegschaften bewerten. Dieses neue Informationsniveau ermoeglicht der Arbeitnehmervertretung, mit der Unternehmensleitung auf Augenhoehe zu sprechen und sich fuer ein Zukunftskonzept ohne Arbeitsplatzabbau einzusetzen.
Aber auch boersennotierte Unternehmen und ihre Belegschaften sehen sich mit neuartigen Finanzinvestoren, zum Beispiel Hedge Fonds, konfrontiert, die ihre Identitaet und ihre Ziele verschleiern. Gerade diese Intransparenz kann von Hedge Fonds dazu genutzt werden, ihre kurzfristigen Interessen zum Nachteil des Unternehmens, seiner Belegschaft und der anderen Aktionaere durchzusetzen. Mit dem Risikobegrenzungsgesetz sorgen wir dafuer, dass sich aggressive Aktionaere nicht laenger an boersennotierte Unternehmen, die Namensaktien ausgeben, ‚anschleichen‘ koennen: Bisher trugen sich diese Aktionaere oft nicht mit ihrer wahren Identitaet in das Aktienregister ein. Nun wird eine solche Verschleierung mit einem sechsmonatigen Stimmrechtsentzug nach Richtigstellung des Eintrags sanktioniert.
Ein Investor, der zehn Prozent an einem boersennotierten Unternehmen haelt, muss auf Nachfrage der Unternehmensfuehrung die Ziele seiner wesentlichen Beteiligung offenlegen. Wir stellen damit ‚Waffengleichheit‘ zwischen Unternehmen und Investoren her und sorgen fuer eine Transparenz, die dem gesamten Kapitalmarkt zugute kommt. Unternehmen koennen per Satzungsaenderung beschliessen, dass diese Offenlegungspflichten fuer sie nicht gelten.
Die Koalitionsfraktionen haben ausserdem zu einer neuen und praxisnahen Definition fuer abgestimmtes Verhalten von Investoren (‚Acting in Concert‘) gefunden. Sprechen sich mehrere Aktionaere bezueglich eines boersennotierten Unternehmens ab, kann dies dazu fuehren, dass die Stimmrechte gegenseitig zugerechnet werden und die Aktionaere moeglicherweise ein Pflichtangebot veroeffentlichen muessen. Im parlamentarischen Verfahren hielten die Koalitionsfraktionen fest, dass bei einem zufaelligen parallelen Verhalten und bei Absprachen, die die Unternehmensausrichtung nicht wesentlich oder nicht dauerhaft beeinflussen, kein ‚Acting in Concert‘ vorliegt.
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