Schlaglichter der Wirtschaftspolitik
Schlaglichter der Wirtschaftspolitik
Heute wird die Ausgabe zum April 2009 der „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“ auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht.
Bundesminister zu Guttenberg in seinem Editorial: „In der aktuellen Situation ist die Vermeidung einer systemischen Krise im Bankensektor ein öffentliches Gut. Diese Branche nimmt eine Sonderrolle ein: Der Ausfall schon eines einzelnen wichtigen Marktteilnehmers kann zu panikartigen Reaktionen führen und das gesamte Wirtschaftssystem destabilisieren. Eine solche Systemkrise zu vermeiden, erfordert das Eingreifen des Staates. In der Finanzwirtschaft wie in der realen Wirtschaft gilt jedoch: Die Verantwortung des Staates für das Ganze darf nicht die Verantwortung des Managements und der Eigentümer für ihr eigenes Tun ersetzen. Der Chance auf privaten Gewinn muss in der Marktwirtschaft auch das Risiko des einzelwirtschaftlichen Scheiterns gegenüberstehen. Wer diesen Mechanismus zu Lasten der Steuerzahler außer Kraft setzt, schwächt das Vertrauen in die soziale Balance unserer Marktwirtschaft. Obwohl der Staat nicht der bessere Unternehmer ist, kann er in begründeten Einzelfällen flankieren und erleichtern. Ob ein Unternehmen förderungswürdig ist, hängt aber unter anderem davon ab, ob es nach einer Beruhigung der wirtschaftlichen Krise ohne staatliche Hilfe auskommen wird. Basis dafür muss immer ein eigenes tragfähiges Unternehmenskonzept sein. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob tatsächlich alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, ob eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung nachgewiesen werden kann und ob der staatliche Eingriff zu Wettbewerbsverzerrungen führt und damit Arbeitsplätze an anderer Stelle gefährdet. Außerdem ist der Ausstieg des Staates aus finanziellen Engagements und Rettungsszenarien mit klaren Regeln zu planen.“
Staatliche Eingriffe in den Wirtschaftskreislauf zugunsten einzelner Sektoren oder gar einzelner Unternehmen unterliegen der strengen wettbewerbsrechtlichen Kontrolle durch die Europäische Kommission. Um in der aktuellen Krise staatliche Rettungsmaßnahmen zu ermöglichen, hat die Kommission ihre beihilferechtlichen Vorschriften gelockert. Wie die Bundesregierung diese Möglichkeiten nutzt, wird im ersten Beitrag des Monatsberichts erläutert.
Wenn es darum geht, Deutschland als Exportnation aus der Krise zu führen, ist nicht nur der Warenhandel gemeint. Im zweiten Beitrag wird daran erinnert, dass Deutschland weltweit auch dritt-größter Exporteur von Dienstleistungen ist. Der internationale Dienstleistungshandel wird jedoch in vielen Branchen durch immense Handelsbarrieren beeinträchtigt, die sich aus nationalen Regulierungen „hinter der Grenze“ ergeben. Im Rahmen der EU-Handelspolitik setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich für eine Reduzierung solcher Hemmnisse ein.
Welche Möglichkeiten insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen, ihr Auslandsgeschäft zu erhalten und zu beleben, und wie Außenwirtschaftsförderung und Standortmarketing zusammengeführt werden, wird im dritten Beitrag erläutert.
Die Schlaglichter der Wirtschaftspolitik für April 2009 finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
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