Schweizer Präzision, österreichischer Charme und britischer Humor

München

Schweizer Präzision, österreichischer Charme und britischer Humor
Nachdem die Allianz ProzessFinanz GmbH im November 2007 ein Büro in London eröffnet hat, ist sie seit kurzem auch mit Partnern in Zürich und Wien präsent. Dazu sprach Allianz.com News mit den Rechtsanwälten Christian Stürwald in London, Lars Hansen in München und Hans Weissberg in Zürich.
Herr Stürwald, vor gut einem halben Jahr sind Sie von der Isar an die Themse gezogen, um als Prokurist dort die neu gegründete Niederlassung der Allianz ProzessFinanz GmbH aufzubauen und zu leiten. Wie ist Ihr bisheriges Fazit?
Stürwald: Ich bin sehr zufrieden. Im britischen Markt herrscht große Nachfrage nach Prozessfinanzierung. Hinzu kommt, dass Engländer nur wenig Berührungsängste mit einer erfolgsbasierten Vergütung haben und das Thema sehr offen in der Fachwelt, aber auch allgemein diskutiert wird.
Herr Weissberg, Prozessfinanzierung in der Schweiz – ist das etwas vollkommen Neues?
Weissberg: Nein, ganz und gar nicht. Auch in der Schweiz gibt es die Institution der Prozessfinanzierung. Die Allianz ProzessFinanz hat in den vergangenen Jahren bereits einige Verfahren erfolgreich für ihre dortigen Kunden abgeschlossen. Dennoch hat Prozessfinanzierung in der Schweiz noch nicht den Bekanntheitsgrad erreicht wie auf dem deutschen Markt.
Herr Hansen, und wie ist das in Österreich?
Hansen: Auch in Österreich finanzieren wir schon seit einiger Zeit Verfahren. Nun haben wir mit der Allianz Elementar in Wien einen hervorragenden Kooperationspartner.
Gibt es Unterschiede zur Prozessfinanzierung in Deutschland?
Stürwald: Eigentlich nicht. Lediglich der Streitwert muss als Minimum 100.000 GBP (dies entspricht 125.755 Euro) betragen.
Weissberg: In Schweiz ist ein Mindeststreitwert von 300.000 CHF (dies entspricht etwa 185.500 Euro) erforderlich statt wie in Deutschland 100.000 Euro. Bei niedrigeren Streitsummen können die Kosten eines Prozesses in der Schweiz unter Umständen so hoch sein, dass sich eine Prozessfinanzierung für den Anspruchsinhaber nicht mehr lohnt.
Hansen: In Österreich hingegen beträgt der Mindeststreitwert 80.000 Euro. Auch dies hängt mit den länderspezifischen Besonderheiten im Zivilprozess zusammen.
Ansonsten bleibt es bei den üblichen weiteren Bedingungen – Zahlungsfähigkeit des Gegners und überwiegende Erfolgsaussichten des Anspruchs?
Stürwald: So ist es. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt der Fall grundsätzlich für eine Finanzierung in Betracht.
Und Finanzierung bedeutet: Der Kunde selbst zahlt nichts. Auch bei einer Niederlage, richtig? Er gibt lediglich etwas vom Kuchen ab, wenn der Prozess gewonnen ist?
Hansen: Korrekt. Wir strecken alle Kosten vor, und nur, wenn der Fall erfolgreich beendet wird, erhält die Allianz ProzessFinanz in Deutschland und England zwischen 20 und 30 Prozent, je nachdem, ob die Sache vorgerichtlich gelöst wird und wie hoch der Ertrag ist.
Weissberg: In der Schweiz bekommt die Allianz ProzessFinanz bei einem Prozessgewinn pauschal 30 Prozent. Das ist ein weiterer Unterschied zur Prozessfinanzierung in Deutschland und England. Allerdings ermäßigt sich die Erfolgsbeteiligung der Allianz ProzessFinanz dann auf 20 Prozent, wenn das Verfahren innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Finanzierungsvertrages rechtskräftig abgeschlossen werden kann. Der Grund hierfür liegt im anderen Ablauf eines Zivilprozesses in der Schweiz.
Das heißt, der Kunde hat im Prinzip kein Risiko?
Hansen: Nein. Ab Vertragsschluss trägt der Prozessfinanzierer das gesamte Risiko und steht im Verlustfall für die Kosten ein.
Welche Fälle wurden bereits in England und in der Schweiz finanziert?
Stürwald: Das dürfte jetzt mein Stichwort sein, um unseren Vorzeigefall für England kurz zu schildern. Wir haben nämlich kürzlich zwei Gründungsmitglieder der Rockband Status Quo bei der Durchsetzung ihrer Tantiemenforderungen erfolgreich unterstützt.
Weissberg: Nun, so einen prominenten Fall kann ich derzeit noch nicht bieten. Doch spannend sind die Schweizer Fälle ebenfalls. Die Bandbreite reicht von Ansprüchen aus dem Familien- und Erbrecht über Verantwortlichkeitsklagen konkursiter, also insolventer Gesellschaften bis hin zu baurechtlichen Streitigkeiten. Eigentlich genau wie in Deutschland.
Hansen: Unser spektakulärster Fall hängt unmittelbar mit der Fußball-Europameisterschaft zusammen. Wir unterstützen vor dem Landesgericht Salzburg ein Ingenieurbüro, das in den EM-Stadien in Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck für den Ausbau der Gebäudetechnik zuständig war. Trotz mangelfrei erbrachter Leistung muss die Bezahlung nun gerichtlich erstritten werden.
Über die Allianz ProzessFinanzierung
Häufig können Unternehmer und Privatleute ihre Ansprüche nicht juristisch durchsetzen, weil ihnen das nötige finanzielle Polster für den Prozess fehlt. Auch die Rechtsschutzversicherung deckt nicht alle Fälle ab, zum Beispiel beim Baurecht oder bei Patentstreitigkeiten.
Die Lösung heißt dann oft Allianz ProzessFinanzierung. Sieht das Team um Geschäftsführer Arndt Eversberg bei dem Fall gewisse Erfolgschancen und hat der Gegner eine gute Bonität, dann übernimmt sie Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Wird der Fall erfolgreich abgeschlossen, gibt es für den Prozessfinanzierer eine Erfolgsbeteiligung. Wenn nicht, bleiben die Kosten allein bei ihm, der Kunde bezahlt nichts.
Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen oben rechts zur Verfügung gestellt wird.
Kontakt für Presse
Kirsten Becker
Allianz Deutschland AG
+49.89.3800-18170
331913