SPD setzt Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer durch
SPD setzt Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer durch
Zum Kompromiss bei der Erbschaftsteuer erklaert der Beauftragte fuer die Belange von Lesben und Schwulen der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Kahrs:
Den zurueckliegenden Koalitionsverhandlungen ueber die Erbschaftsteuer konnten wir die faktische Gleichberechtigung eingetragener Lebenspartnerschaften durchsetzen.
Das Ergebnis ist ein Erfolg fuer die SPD. Die Erbschaftsteuer bleibt erhalten, kleine und mittlere Erbschaften sind im engen Familienkreis jetzt aber steuerfrei.
Ein ganz besonderer Erfolg ist die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Hier hatte sich die CDU/CSU bis zuletzt massiv gegen jede Verbesserung gesperrt und an der bisherigen diskriminierenden Regelung festgehalten.
Fuer die SPD steht fest: Familie, das sind Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner. Diese sollen von der Erbschaftsteuer weitestgehend verschont bleiben. Es ist fuer uns nicht hinnehmbar, dass der Staat nach dem Tode des einen den ueberlebenden Partner zum Verkauf der gemeinsamen Wohnung zwingt. Wenn zwei Menschen – egal, ob hetero- oder homosexuell – fuereinander Verantwortung uebernehmen, ihr Leben gestalten und einen gemeinsamen Besitzstand aufbauen, dann hat der Staat dies zu wuerdigen.
Eingetragene Lebenspartner – und auch Ehegatten – koennen jetzt ohne Wertgrenze Wohneigentum, in dem sie bereits leben, steuerfrei erben. Voraussetzung ist, dass der ueberlebende Partner das Wohneigentum zehn Jahre lang weiter nutzt und es in dieser Zeit nicht verkauft, vermietet oder verpachtet.
Ausserdem hat die SPD – wieder gegen den Widerstand von CDU/CSU
– einen persoenlichen Freibetrag von 500.000 Euro fuer Ehegatten und Lebenspartner durchgesetzt.
Leider konnte nicht durchgesetzt werden, dass Lebenspartner die Steuerklasse I erhalten. Die jetzt getroffenen Regelungen stellen ueber Freibetrag und Wohneigentumsregelung aber sicher, dass die ueberwiegende Mehrzahl aller Erbschaften steuerfrei bleibt. Damit ist auch die Diskriminierung von Lebenspartnern im Erbfall nahezu beendet.
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