Squeeze-Out Allianz Leben: Freigabeverfahren erfolgreich
Squeeze-Out Allianz Leben: Freigabeverfahren erfolgreich
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2008 rechtskräftig entschieden, dass die Klagen, die gegen den Squeeze-Out-Beschluss der Allianz Lebensversicherungs-AG erhoben wurden, der Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister nicht entgegenstehen.
Wirksam wird der Squeeze-Out-Beschluss mit der Gerichtsentscheidung allerdings noch nicht, sondern erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Mehr als 30 Aktionäre hatten gegen den am 7. Mai 2008 in der Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG gefassten Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG geklagt. Durch das erfolgreich durchgeführte Freigabeverfahren wurden nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass trotz der Klagen der Squeeze-Out-Beschluss ins Handelsregister eingetragen werden kann. Die Allianz Lebensversicherungs-AG wird nun alles veranlassen, um die zeitnahe Eintragung herbeizuführen. Sobald der Squeeze-Out-Beschluss wirksam geworden ist, erhalten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 777,96 Euro je Allianz Leben-Aktie. Die Aktie notiert heute an der Börse Stuttgart mit einem Wert von 731,50 Euro.
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Silvy Pieper
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