STADLER: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst muss attraktiv bleiben
STADLER: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst muss attraktiv bleiben
BERLIN. Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Reform der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes Max STADLER:
Auch wenn der Bundesgerichtshof heute die Reform der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bestätigt hat, bleibt es unverändert Aufgabe der Regierungen in Bund und Ländern als Tarifvertragsparteien, eine attraktive Altersversorgung der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tarifangestellten zu gewährleisten. Nur so kann der öffentliche Dienst im schärfer werdenden Wettbewerb mit der Wirtschaft um qualifizierten Nachwuchs bestehen. Heute bleiben die Gehälter im öffentlichen Dienst häufig deutlich hinter denen in der Wirtschaft zurück. Diese Gehaltsnachteile während der aktiven Dienstzeit müssen durch eine möglichst attraktive Altersversorgung zumindest teilweise ausgeglichen werden. Anderenfalls droht der öffentliche Dienst als Arbeitgeber zunehmend unattraktiv zu werden. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist jedoch für den Rechtstaat und den Wirtschaftsstandort Bundesrepublik Deutschland unverzichtbar. Er liegt im wohlverstandenen Interesse von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
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