Stichtag 28. Februar 2009 – Sparzinsen rechtzeitig abheben
Stichtag 28. Februar 2009 – Sparzinsen rechtzeitig abheben
Zu Jahresbeginn lassen sich viele Sparer ihre Zinsen aus dem letzten Jahr gutschrei¬ben. Doch aufgepasst: Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis spätestens Ende Februar abgehoben werden. Sonst werden sie Bestandteil des Sparguthabens und liegen dann ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Eine Verfügung über die Zinsen nach diesem Termin behandeln die Banken als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.
Vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden jeden Monat bis zu 2.000 € ohne Kündigung des Spargut¬habens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Spar¬buchbesitzer können also bis Ende Februar zusätzlich zu den monatlichen 2.000 € die für das Jahr 2008 gutgeschriebenen Zinsen abheben. Anfang März werden auch diese Zinsen dem Kapital zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung.
Weitere Informationen rund um die Themen Geld, Steuern und Vorsorge finden Ver¬braucher beim Verbraucherportal des Bankenverbandes unter www.infos-finanzen.de .
Kontakt:
Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
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