Streitthema betrieblicher Datenschutz: Brauchen Arbeitnehmer mehr Datenschutz?
Streitthema betrieblicher Datenschutz: Brauchen Arbeitnehmer mehr Datenschutz?
Düsseldorf – Muss der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland durch neue Gesetze oder Vorschriften eindeutiger geregelt werden? Fälle, wie die Ausforschungen von Mitarbeitern im Einzelhandel oder der heimliche Abgleich von Mitarbeiterdaten zur Korruptionsbekämpfung durch die Bahn, legen das nahe. So reagiert die Politik entsprechend mit Ankündigungen. Die Zeitschrift „Datenschutz-Berater“ greift in ihrer heute erscheinenden Ausgabe diese kontroverse Thematik mit mehreren aktuellen Fachbeiträgen auf. Aus verschiedenen Blickwinkeln werden wesentliche Fragestellungen beleuchtet.
Wieder wird der Eindruck erweckt, so Chefredakteur Hans Gliss, dass gesetzliche Regelungen das Problem lösen können. Zum Skandal konnten die Fälle der letzten Monate nur deshalb werden, weil allgemein unumstritten ist, dass die fraglichen Maßnahmen der Arbeitnehmerüberwachung nicht zulässig, sondern gesetzeswidrig waren: Die Videoüberwachung von Mitarbeitertoiletten ist ebenso unzulässig wie die verdachtsunabhängige Rasterfahndung über alle Mitarbeiter eines Unternehmens.
Der Ausgleich zwischen den legitimen Kontrollwünschen der Unternehmen und den Datenschutzinteressen der Arbeitnehmer kann nicht generell festgelegt werden. Hier ist die Arbeitsgerichtsbarkeit gefragt. Sie hat in den vergangenen Jahren von kurzfristigen Interessen unabhängig differenziert und musste sich deshalb immer wieder einmal Vorwürfe entweder der Arbeitgeber- oder der Arbeitnehmerseite gefallen lassen.
Gliss: Jeder rechtmäßigen Kontrolle, jeder rechtmäßigen Datenverwendung muss eine Abwägung zugrunde liegen. Wird sie im Vorfeld ohne Beteiligung des Datenschutzbeauftragten durchgeführt, kommt es schnell zu Gesetzesverstößen. Doch darf die Konsequenz sein, Gesetze mit Einzelfallregelungen noch weiter zu verkomplizieren? Eine Antwort auf diese Frage kam von Professor Peter Gola, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD). Er machte beim 3. Europäischen Datenschutztag in Berlin fehlendes Datenschutzbewusstsein in der Privatwirtschaft als möglichen Hintergrund für die Skandale aus. Der Datenschutz-Berater fasst in seiner aktuellen Ausgabe die zentralen Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der mitgliederstärksten Datenschutzgesellschaft GDD zusammen. Auf die Frage, „Brauchen wir ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz?“ antwortete Gola in Berlin mit einem „Ja, aber …“. Er bezweifelte, dass ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz die aktuellen Probleme lösen könne. Neue Techniken wie Videoüberwachung, RFID-Chips oder GPS-Ortung würden nicht nur für Arbeitnehmer neue Fragen hinsichtlich des Datenschutzes aufwerfen, sondern praktisch jeden betreffen.
Daher sprach sich Professor Gola für eine grundsätzliche Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die gesetzliche Verankerung von Freigabe- oder Vetorechten für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und eine Stärkung der Mitbestimmung in Datenschutzfragen aus.
Hinweis für Redaktionen:
Die aktuelle Ausgabe erscheint am 11. Februar 2009. Besprechungsexemplare können Sie per E-Mail anfordern unter: datenschutz-berater@fachverlag.de
Kontakt:
Datenschutz-Berater
Hans Gliss
Telefon 02234.927-827
Telefax: 02234.927-962
E-Mail: datenschutz-berater@fachverlag.de
www.datenschutz-berater.de
Datenschutz-Berater – Informationsdienst der Verlagsgruppe Handelsblatt
Der monatlich erscheinende „Datenschutz-Berater“ ist der führende Fachinformationsdienst zum Thema Datenschutz. Er versteht sich als praxisnahe Orientierungshilfe für alle, die sich mit Datenschutz und Datensicherung befassen. Mit einer verbreiteten Auflage von 3.000 Exemplaren erläutert der „Datenschutz-Berater“ komplexe gesetzliche Vorschriften anschaulich und auf das Wesentliche reduziert. Der Informationsdienst umfasst fünf Rubriken – Datensicherheit, Recht Politik, Datenschutzpraxis, Arbeit und Soziales, Rechtsprechung – und deckt damit das gesamte Informationsspektrum dieser Thematik ab.356152