Teilelterngeld: Wo keine Substanz ist, kann auch nicht blockiert werden
Teilelterngeld: Wo keine Substanz ist, kann auch nicht blockiert werden
Zum Blockade-Vorwurf der Ministerin beim Kinderschutz und Teilelterngeld erklaert die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Wo nichts ist, kann man auch nicht blockieren. Deshalb ist der Protest der Ministerin gegen eine vermeintliche Blockade der SPD gegen Kinderschutz und Teilelterngeld voellig unverstaendlich.
Den Entwurf zum Kinderschutzgesetz haben die Expertinnen und Experten in der Anhoerung im Deutschen Bundestag als „Torso“ bezeichnet. Die vom Bundesfamilienministerium geplanten Regelungen wuerden dem Kinderschutz eher schaden als nuetzen. An dieser Stelle war sich die ganze Fachwelt einig. Wo keine Substanz ist, kann auch nichts blockiert werden. Der Vorwurf der Ministerin, der Entwurf werde aus Kostengruenden abgelehnt, ist eine Legendenbildung.
Wie kann man bitte etwas blockieren, was man bisher nicht gekannt hat? Erst heute Nachmittag hat Frau von der Leyen erstmals ihre Vorschlaege fuer die Einfuehrung eines Teilelterngeldes auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums naeher vorgestellt. Die Vorstellung von Eckpunkten in einem Boulevard-Zeitungs-Interview reicht als Beratungsgrundlage fuer den Deutschen Bundestag nicht aus. Es hat sich bewaehrt, Gesetzentwuerfe ohne Zeitdruck im parlamentarischen Verfahren von Fachleuten bewerten zu lassen. Warum will die Ministerin diesen Schritt jetzt bei ihrem Teilelterngeld- Vorstoss umgehen?
Seit zwei Jahren blockiert die Ministerin einen guten Vorschlag zur Einfuehrung eines Teilelterngeldes vom Deutschen Juristinnenbundes und weiterer Verbaende. Diesen Vorschlag wollte die SPD-Fraktion umsetzen. Nicht die SPD blockiert, sondern die Ministerin.
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