THIELE: Kein Hauruckverfahren bei der Erbschaftsteuer
THIELE: Kein Hauruckverfahren bei der Erbschaftsteuer
BERLIN. Zum geplanten Verfahren bei der Erbschaftsteuerreform erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Carl-Ludwig THIELE:
Nach jahrelangem Herumeiern bei der Erbschaftsteuerreform darf es nicht sein, dass der Gesetzgeber das wesentlich geänderte Gesetz in der nächsten Woche am Mittwoch im Finanzausschuss behandeln und bereits einen Tag später im Plenum abschließen soll. Die FDP drängt auf eine ordentliche Beratung des Gesetzes. Politik darf nicht nur im Hinterzimmer der großen Koalition ohne Öffentlichkeit stattfinden. Dies gilt insbesondere für eine so wichtige Entscheidung wie die Reform der Erbschaftsteuer.
Es bleibt abzuwarten, wie die tatsächliche Ausgestaltung des Gesetzes und insbesondere die Auswirkungen auf die Familienbetriebe aussehen werden. Beim derzeitigen Diskussionsstand bleibt die Benachteiligung des Mittelstandes gegenüber den börsennotierten Kapitalgesellschaften bestehen. Selbst bei Verbesserungen im Detail drohen die Regelungen übermäßig kompliziert, verwaltungsaufwendig und streitanfällig zu werden.
Die wohl unverändert vorgesehene Gleichbehandlung der Erben in den Steuerklassen II und III mit einer geringfügigen Erhöhung des Freibetrages auf 20.000 Euro wird von der FDP massiv kritisiert. In der Steuerklasse II, also bei Geschwistern, Neffen und Nichten, soll der Eingangsteuersatzes um 250 Prozent von 12 auf 30 Prozent steigen. Der Eingangsteuersatz in der Steuerklasse III, unter die auch nichteheliche Lebensgemeinschaften fallen, soll von 17 auf 30 Prozent fast verdoppelt werden.
Ein Eingangsteuersatz in der Größenordnung von 30 Prozent auf die Vermögenssubstanz kommt einer Teilenteignung gleich. Die FDP hält diese Steuersätze und die dadurch entstehende Steuerbelastung schlichtweg für abenteuerlich.
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