TONCAR: Vorschläge der Bundesregierung zu ?Bad Bank?-Regelung müssen nachgebessert werden

Berlin

TONCAR: Vorschläge der Bundesregierung zu „Bad Bank“-Regelung müssen nachgebessert werden

BERLIN. Zur gesetzlichen Regelung so genannter Abwicklungsanstalten erklärt der Vertreter der FDP im Finanzmarktgremium des Deutschen Bundestags Florian TONCAR:

Grundsätzlich ist das Konzept der Schaffung von „Bad Banks“ zu unterstützen, um die Versorgung der mittelständischen Wirtschaft mit Krediten zu sichern. Jedoch besteht an den aktuellen Vorschlägen der Bundesregierung zu den so genannten Abwicklungsanstalten deutlicher Nachbesserungsbedarf. So heißt es laut Gesetzesbegründung, dass die wesentlichen beihilferelevanten Sachverhalte erst noch mit der Europäischen Kommission zu klären sind. Wieder einmal nimmt die Bundesregierung mit ihrem falsch verstandenen Aktionismus in Kauf, die Unsicherheit der Finanzmarktakteure noch zu steigern.

Es ist notwendig, einen nachhaltigen Konsolidierungs- und Schrumpfungsprozess im öffentlich-rechtlichen Finanzsektor mit geeigneten Hilfen des Bundes zu unterstützen. Dabei ist die Sozialisierung von Spekulationsverlusten zu vermeiden. Mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten solider Finanzinstitute müssen mit strikten Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.

Im Rahmen einer konstruktiv wohlwollenden Begleitung des weiteren Gesetzgebungsverfahrens muss sichergestellt werden, dass Abwicklungsanstalten kein Dauerphänomen werden. Die Möglichkeit zur Übertragung von Risikopositionen und ganzen Geschäftsbereichen muss daher zeitlich eng befristet werden.

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