Überprüfung von Entschädigungsanträgen. Claims Conference fordert Aufhebung unfairer Regelung…

Frankfurt am Main

CONFERENCE ON JEWISH MATERIAL CLAIMS AGAINST GERMANY INC.
OFFICE FOR GERMANY

PRESSEMITTEILUNG
30.10.2008

Überprüfung von Entschädigungsanträgen

Claims Conference fordert Aufhebung unfairer Regelung für NS-Opfer

Frankfurt am Main, 30.10.2008. Am Vorabend des 70sten Jahrestages der Pogromnacht vom 9. November 1938 hat die Claims Conference auf der Sitzung ihres Executive Committee in Haifa in einer Resolution die Bundesregierung erneut aufgefordert, die Überprüfung von abgelehnten Anträgen im Hardship Fund zuzulassen. Sie weist nachdrücklich darauf hin, dass betagte und bedürftige jüdische NS-Opfer bei der Antragstellung nicht benachteiligt werden dürfen.

„Es ist nicht nachvollziehbar, wenn hoch betagten, Not leidenden NS-Opfern, die heute die Kriterien des Fonds erfüllen, aus bürokratischen Gründen verwehrt wird, einen bereits gestellten Antrag noch einmal überprüfen zu lassen“, kommentierte Georg Heuberger, Repräsentant der Claims Conference in Deutschland.

Die bisherige Regelung stellt eine gravierende Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung gegenüber anderen Verfolgten dar. Sowohl nach dem Bundesentschädigungsgesetz, aber auch im Verwaltungsverfahren, ist es grundsätzlich möglich, bei Änderung der Sach- und Rechtslage einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Die Claims Conference hob hervor, dass sie die Bundesregierung seit mehr als zehn Jahren immer wieder aufgefordert hat, die bestehende unfaire Regelung aufzuheben. Heute, 28 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, erneuerte sie ihren eindringlichen Appell, die bestehende ungerechte Vorgabe sofort und ohne Einschränkungen aufzuheben und den betagten bedürftigen NS-Opfern bei neuer Sachlage die Überprüfung ihres Antrags zu ermöglichen.

Die Richtlinien für den Fonds stammen aus dem Jahr 1980. Sie untersagen den Antragstellern bis heute, ihren Antrag auch bei einer neuen, veränderten Sachlage – wie z.B. bei Vorliegen neuer Beweise für eine Leistungsberechtigung – nochmals überprüfen zu lassen. Aus dem Hardship Fonds können jüdische Verfolgte, die bisher keinerlei Entschädigung für ihre NS-Verfolgung bekommen haben, bei Erfüllung der Kriterien eine Einmalbeihilfe in Höhe von 2.556 Euro erhalten.

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