Überschuldung bei positiver Fortführungsprognose kein Insolvenzgrund mehr.
Überschuldung bei positiver Fortführungsprognose kein Insolvenzgrund mehr.
Das neue Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG) hat auch Auswirkungen auf die Sanierung von Unternehmen in der Druck- und Verlagsindustrie.
Hamburg, den 25. November 2008 | Die Hamburger Unternehmensberater der Medien und Druckindustrie weisen auf die Auswirkungen des neuen Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) hin. „Unternehmer müssen nicht mehr automatisch binnen drei Wochen Insolvenz anmelden, wenn das Unternehmen überschuldet ist“, sagt Michael Apenberg, Unternehmensberater und erfahrener Sanierer von Druckereien.
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Stattdessen gilt: Ist die Fortführungsprognose positiv, müssen Geschäftsführer oder Vorstände auch bei einer rechnerischen Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen. „Die Prognose sollte jedoch auf der Basis einer sorgfältigen und realistischen Unternehmens- und Liquiditätsplanung erstellt werden“, so Michael Apenberg. „Erweist sich die Planung im Nachgang als unhaltbar, droht den Managern eine Haftung wegen Insolvenzverschleppung“.
Der Unternehmensberater Michael Apenberg empfiehlt Verlagen und Druckereien nun zu prüfen, ob die neuen Regelungen eine vorinsolvenzliche Sanierung ermöglichen und die Zeit zur Gesundung des Unternehmens genutzt werden kann. Nach Meinung der Hamburger Berater wird die neue Überschuldungsregel vermutlich nur befristet gelten, bis das neue Finanzmarktstabilisierungsgesetz Ende 2010 ausläuft.
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