Unabhängiger Schlichter hilft bei Streit mit der Bank

Berlin

Unabhängiger Schlichter hilft bei Streit mit der Bank
Was tun, wenn man als Bankkunde glaubt, von seiner Bank falsch beraten worden zu sein oder die Bank sich weigert, eine vom Kunden als unberechtigt eingestufte Abbuchung rückgängig zu machen? Gleich vor Gericht ziehen? Dabei ist ein Rechtsstreit nicht nur ärgerlich, sondern oft auch langwierig und teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Bank und Kunde einfach, schnell und für den Kunden kostenlos geklärt werden können, haben die privaten Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingeführt. Bereits seit 1992 helfen mittlerweile fünf unabhängige Ombudsmänner Bankkunden, Differenzen aus dem Weg zu räumen.
Auf einen Schlichtungsspruch muss der Bankkunde bei einer zulässigen Beschwerde nicht lange warten. Bis zu einem Betrag von 5.000 € sind zudem Entscheidungen für die Bank verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit dem Ausgang des Verfahrens nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg nach wie vor offen. Das Ombudsmannsystem ist grundsätzlich für Verbraucher gedacht. Aber auch Firmen und Selbstständige können die Schlichter einschalten, wenn die Streitigkeiten den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen.
Von 2003 bis 2007 verzeichnete die Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes insgesamt 10.840 zulässige Beschwerden. Gut die Hälfte wurde im Interesse der Kunden gelöst (5.542). Mit welchen Fällen sich die Streitschlichter im vergangenen Jahr vor allem beschäftigt haben, lässt sich im neu vorgelegten Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes der privaten Banken nachlesen. An erster Stelle stand 2007 der Zahlungsverkehr mit 32,5 % aller Beschwerden. Es folgten mit 25 % das Kreditgeschäft und mit 22 % das Wertpapiergeschäft, wobei der Schwerpunkt hier bei der Anlageberatung lag. Neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren sind im Tätigkeitsbericht auch Schlichtungssprüche zu finden, die deutlich machen, wie die Ombudsmänner zu ihren Entscheidungen kommen.
Um die Schlichter einzuschalten, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und notwendige Unterlagen in Kopie beifügen. Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin zu richten. Rechtsauskünfte – sowohl telefonisch als auch schriftlich – sowie Handlungsempfehlungen darf die Kundenbeschwerdestelle nicht geben.
Informationsbroschüren zum Verfahren und auch der „Ombudsmann der privaten Banken: Tätigkeitsbericht 2007“ können beim Bundesverband deutscher Banken unter der oben genannten Adresse in Berlin, per Fax 030/1663-1299 (kein Faxabruf) oder unter www.bankenombudsmann.de kostenlos bezogen werden.
Kontakt:
Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
E-Mail: bank-news@bdb.de
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