Ursula von der Leyen: ‚Auch im kommenden Jahr hat Familie in Deutschland Konjunktur‘
Ursula von der Leyen: „Auch im kommenden Jahr hat Familie in Deutschland Konjunktur“
Erhöhtes und gestaffeltes Kindergeld, neue Steuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesförderung für mehr Tagesmütter und Kita-Personal: Start in 2009
Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter aus. Mit dem Familienleistungsgesetz werden Familien mit Kindern ganz gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet. Außerdem tritt das Kinderförderungsgesetz in Kraft. Es beschleunigt den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes und eröffnet so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten. Ein neues Modellprogramm gibt wertvolle Impulse für generationenübergreifendes Freiwilliges Engagement. Hinzu kommen die Großelternzeit zur Unterstützung von jungen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder und die deutliche Aufstockung des Programms „Schulverweigerung – Die 2. Chance“.
„Auch 2009 werden wir Familien in Deutschland ganz gezielt dort helfen, wo der Schuh am meisten drückt“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. „Wenn wir klug und nachhaltig in die Zukunft und Stabilität unseres Landes investieren wollen, dann sind die Bildung unserer Kinder und die Unterstützung von Familien mit älteren pflegebedürftigen Angehörigen eine lohnende Anlage. Sie bilden das soziale Kapital der Gesellschaft, das sich über Generationen hinweg neu verzinst.“
Wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2009 im Überblick:
* Familienleistungsgesetz:
Das Kindergeld steigt jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10
Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für
vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro. Zudem wird der
Kinderfreibetrag in der Steuer um 216 Euro auf 6024 Euro jährlich
angehoben. Davon profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von
mehr als rund 67.000 Euro haben oder Alleinerziehende, die mehr als rund
35.000 Euro brutto verdienen. Künftig wird es einfacher, Familien
unterstützende Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Die Förderung
wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro
(höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld
abgezogen werden können.
„Dank des neuen Familienleistungsgesetzes können vielen Familien leichter
als bisher über die Runden kommen. Allein durch die Erhöhung und Staffelung
des Kindergeldes haben Millionen Familien ab dem 1. Januar mehr Geld in der
Tasche“, erklärt Ursula von der Leyen.
* Kinderförderungsgesetz (KiföG):
Mit dem KiföG schaffen Bund, Länder und Kommunen die entscheidenden
Voraussetzungen, damit bis zum Jahr 2013 bundesweit jedes dritte Kind unter
drei Jahren einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter findet. Die
erweiterten Bedarfskriterien, die schon in der Ausbauphase bis zum 31. Juli
2013 gelten, eröffnen noch mehr Kindern als bisher die Chance auf frühe
Förderung. Zudem sollen ab dem 1. Januar nicht mehr nur berufstätige Eltern
einen gesicherten Betreuungsplatz erhalten, sondern auch diejenigen, die
Arbeit suchen. Ab dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz vom vollendeten ersten Lebensjahr an für alle Kinder.
Der Bund unterstützt den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 mit insgesamt
vier Milliarden Euro, darunter 2,15 Milliarden Euro für Investitionskosten
und 1,85 Milliarden Euro Betriebskosten, die in diesen Tagen erstmals
abgerufen werden können.
„Das Kinderförderungsgesetz ist ein Meilenstein – für eine bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung unserer Kinder“,
sagt Ursula von der Leyen. „Der Bund steht zu seiner Verantwortung. Länder
und Gemeinden können ab dem Jahreswechsel nicht nur Bundesmittel für den
Bau neuer Kitas abrufen, sondern erstmals auch Kosten für zusätzliche
Erzieherinnen oder Tagesmütter geltend machen. Damit steigen die Chancen,
dass die ellenlangen Wartelisten schon bald spürbar schrumpfen.“
* Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:
Die Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit werden gezielt verbessert:
Künftig gilt eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei
Monaten. Die Anträge können flexibler gestellt werden. Für minderjährige
sowie junge volljährige Eltern in Ausbildung vergrößern sich die Chancen,
neben der Sorge für das Neugeborene auch noch ihre Ausbildung
abzuschließen: Die Großeltern haben nun einen eigenen Anspruch auf
Großelternzeit, um die jungen Eltern bei der Betreuung des Enkelkindes zu
unterstützen. Auch die besonderen Belange von ehemaligen und aktiven Wehr-
und Zivildienstleistenden werden bei der Einkommensermittlung besser
berücksichtigt.
„Das Elterngeld hat unsere Erwartungen weit übertroffen“, so Ursula von der
Leyen. „Es wird inzwischen von über 99 Prozent aller Haushalte beantragt,
in denen ein Kind geboren wird. Dass die Zahl der Geburten auch im ersten
Halbjahr 2008 gegenüber dem Vorjahr weiter deutlich angestiegen ist, ist
ein überwältigender Vertrauensvorschuss der jungen Menschen!“
* Start Modellprogramm „Freiwilligendienste aller Generationen“:
In bundesweit mehr als 45 Modellstandorten investieren Freiwillige
mindestens acht Stunden pro Woche für ein Projekt – und das verlässlich
über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Plätze gibt es
beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Sport, oder Bildung,
Kultur, Nachbarschaftshilfe oder Familienassistenz. Dazu schließen die
Ehrenamtlichen verbindliche Vereinbarungen mit ihrem „Arbeitgeber“. Im
Gegenzug haben sie einen Anspruch auf Qualifizierung sowie eine
kontinuierliche Betreuung und Begleitung.
„Schon heute setzen sich 23 Millionen Menschen in Deutschland freiwillig
für andere ein“, erklärt Ursula von der Leyen. „Das ist ein starkes
Fundament, auf dem wir aufbauen. Ich wünsche mir, dass noch mehr Menschen
die Erfahrung machen, dass der Einsatz für andere Menschen nicht nur den
anderen gut tut, sondern vor allem auch einem selbst.“
* „Schulverweigerung – Die 2. Chance“:
Das Bundesfamilienministerium bündelt und verstärkt im kommenden Jahr seine
Angebote, die Jugendliche und ihre Eltern unterstützen, wenn es Probleme in
der Schule und Ausbildung gibt. Das erfolgreiche Programm der
Kompetenzagenturen wird deutlich ausgebaut und in den nächsten drei Jahren
mit mehr als 143 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
unterfüttert. Die künftig bundesweit 400 Standorte bilden nicht nur ein
flächendeckendes Netz an Hilfeeinrichtungen für Schülerinnen und Schüler,
die Gefahr laufen, den Kontakt zur Schule zu verlieren. Sie sind auch
Anlaufstellen für Eltern und Lehrer, die gemeinsam mit den Jugendlichen die
notwendigen Schritte zum Schulabschluss vereinbaren.
„Mit dem Programm helfen wir Jugendlichen, die in eine Sackgasse geraten
sind“, sagt Ursula von der Leyen. „Wir müssen hartnäckig an diesen jungen
Menschen dranbleiben, damit Schulprobleme nicht die Perspektive für den
gesamten späteren Lebensweg belasten.“
Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie im aktuellen Newsletter und auf www.familien-wegweiser.de http://www.familien-wegweiser.de.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: info@bmfsfjservice.bund.de
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