Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen verbessern
Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen verbessern
Zu der heutigen Plenardebatte zum Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen erklaeren der finanzpolitische Sprecher Hans-Ulrich Krueger der rechtspolitische Sprecher Joachim Stuenker und die zustaendige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Marianne Schieder:
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich fuer mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen ein. Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise haben deutlich gemacht, dass die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Geschaeften mit Finanzdienstleistungen gestaerkt werden muss. In Folge der Krise haben zahlreiche Anleger bei risikoreichen Anlageentscheidungen Geld verloren, ohne sich ueber das Risiko des Anlageproduktes bewusst gewesen zu sein. Die SPD wird in diesem Bereich offensiv Gesetzesaenderungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vorantreiben.
Die Regelungen im § 37a des Wertpapierhandelsgesetzes zur Verjaehrungsfrist fuer Schadensersatzansprueche bei Falschberatung bei Wertpapiergeschaeften sollen aufgehoben werden. Es soll nun die normale Verjaehrungsfrist des BGB auch fuer Beratung gelten. Die Verjaehrungsfrist soll somit drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Schaden erlangt hat, betragen. Bei Unkenntnis vom schaedigenden Ereignis ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs damit bis zu zehn Jahre nach seiner Entstehung moeglich.
Die Beratung und Aufklaerung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss verbessert werden. Um die Beweislage im Streitfall zu verbessern, soll der Anleger bei Anlageentscheidungen ausdruecklich eine separate Dokumentation ueber das mit der Anlageentscheidung verbundene Risiko unterschreiben. Dies darf nicht in einer umfangreichen und unuebersichtlichen Unterlage versteckt sein. Die Bank muss auf das jeweilige Anlagerisiko hinweisen. Die Unterschrift des Kunden darf nicht in umfangreichen internen Unterlagen der Bank verschwinden. Es soll festgeschrieben werden, dass der Kunde eine Kopie dieser von ihm unterschriebenen Dokumentation ueber das Anlagerisiko erhaelt.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird weiter pruefen, welche Konsequenzen im Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen aus den Erfahrungen mit der Finanzmarktkrise zu ziehen sind. Sie wird klaeren, welche gesetzgeberischen Schritte hier noch notwendig sind.
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