Verbraucherschutzministerin Conrad bewilligt 66.000 Euro für Finanzberatung der…

Mainz

Verbraucherschutzministerin Conrad bewilligt 66.000 Euro für Finanzberatung der Verbraucherzentrale

Die Kapazitäten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Bereich der Finanzberatung werden ab Juni 2009 verdreifacht. Verbraucherschutzministerin Margit Conrad stellt dafür zusätzliche Projektmittel in Höhe von 66.000 Euro zur Verfügung. Damit kann die Beratung zur Geldanlage und privaten Altersvorsorge, die bisher nur in Mainz angeboten wurde, ab August 2009 auf ganz Rheinland-Pfalz ausgeweitet wer-den. Neu eingeführt wird ab Juni 2009 eine spezielle Rechtsberatung, die Geschädigte, die falsch beraten wurden, in Anspruch nehmen können. Die Geldanlageberatung in Mainz war bereits im November 2008 durch zusätzliche Mittel des Ministeriums in Höhe von 15.000 Euro aufgestockt worden.

„Mehr Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten ist dringend nötig. Deshalb weiten wir die unabhängige Anlageberatung deutlich aus. Wir wollen zusätzlich eine Anlaufstelle für Geschädigte schaffen ? und ihnen dabei helfen, zu ihrem Recht zu kommen“, begründet Verbraucherschutzministerin Margit Conrad die Förderung.

Conrad setzt sich außerdem für Gesetzesänderungen ein und fordert, Bedingungen für Ausbildung und Zulassung von Finanzvermittlern festzulegen. Um Anlegern eine klare Entscheidungsgrundlagen zu schaffen, müsse überdies ein standardisiertes Informationsblatt für Geldanlageprodukte eingeführt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vorsieht, die Verjährungsfrist bei Falschberatungen auf 10 Jahre zu verlängern und ein Beratungsprotokoll zur Pflicht zu machen, müsse vom Bundestag zügig verabschiedet werden.

Ziel der Geldanlageberatung ist es, nach einer ausführlichen Analyse der individuellen Situation konkrete Produktempfehlungen zu geben. Im Rahmen der Beratung zur privaten Altersvorsorge wird außerdem der private Vorsorgebedarf ermittelt. Die Beratung dauert im Durchschnitt 1,5 bis 2 Stunden und kostet für die Verbraucherinnen und Verbraucher 125 Euro. Menschen, die ein geringes Einkommen nachweisen, werden vergünstigt beraten.

Die Rechtsberatung richtet sich an Personen, die durch die Finanzmarktkrise Geld verloren haben und sich bei der Auswahl der Anlageform falsch beraten fühlten. Im Rahmen der Beratung wird geklärt, ob eine Falschberatung vorlag und ob eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kreditinstitut geltend gemacht werden können. Die Beratung mit einer durchschnittlichen Dauer von 30-45 Minuten kostet für die Verbraucherinnen und Verbraucher 25 Euro.

– Wo und wann gibt es die neue Finanzberatung: siehe Internet unter www.vz-rlp.de.

– Erste Informationen rund um das Thema Geldanlage enthält das von Verbraucherzentrale und Verbraucherschutzministerium herausgegebene kostenlose Faltblatt „Ihr Geld gut angelegt“. Erhältlich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder unter www.mufv.rlp.deals Download. Zu bestellen beim Verbraucherschutzministerium, Telefon 06131 – 6-4468, Mail: karin.klink@mufv.rlp.de

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