Verstärkte Beteiligung an Krankenhausfinanzierungsreform

Berlin

Verstärkte Beteiligung an Krankenhausfinanzierungsreform

Die Länder möchten, dass ihre langjährigen Erfahrungen in der Investitionsförderung verstärkt in die Reform der Krankenhausfinanzierung einfließen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Krankenhausfinanzierungsreformgesetz fordert der Bundesrat deshalb eine Beteilung der Länder an der Entwicklung und Festlegung von Investitionsfallwert und Investitionsbewertungsrelationen sowie Basisfallwert und Basisfallwertkorridor. Außerdem äußert sich der Bundesrat besorgt, ob der neue Orientierungswert für die Bestimmung der Krankenhauspreise nach dem Gesetzentwurf tatsächlich dazu beiträgt, der Unterfinanzierung der Kliniken entgegenzuwirken. Um dies zu erreichen, sei es erforderlich, dass der Wert unverändert und unmittelbar nach seiner Entwicklung gelte, betont er in seiner Stellungnahme.

Darüber hinaus wollen die Länder im Zuge der Reform die Situation unheilbar erkrankter Menschen verbessern. Sie fordern deshalb, den Anspruch auf ambulante palliativmedizinische Versorgung zu erweitern. Er solle für alle in vertrauten Wohnbereichen lebenden Menschen gelten. Demnach hätten beispielsweise auch chronisch Kranke, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, Anspruch auf diese Leistung.

Durch die Reform der Krankenhausfinanzierung beabsichtigt die Bundesregierung, die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu sichern. Sie reagiert damit auf die schlechte Finanzlage der Kliniken in Deutschland. Entsprechend der geplanten Reform erhalten die rund 2.100 Krankenhäuser im kommenden Jahr 3,2 Milliarden Euro zusätzlich. Darüber hinaus sollen in den nächsten drei Jahren 21.000 neue Stellen für Pflegefachkräfte geschaffen werden. Von den Tarifsteigerungen beim Personal übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Hälfte der Kosten. Der Gesetzentwurf ermöglicht es den Ländern außerdem, die Gebäude und Infrastruktur ihrer Kliniken ab 2012 über freiwillige Investitionspauschalen zu finanzieren. Vorgesehen ist auch, die Basiswerte der Fallpauschalen bundesweit zu vereinheitlichen.

Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG)

Drucksache 696/08 (Beschluss)

http://www.bundesrat.de345476