Vertrag von Lissabon / ödp-Chef Buchner: „EU-Parlament bleibt oft außen vor“
Bundesverfassungsgericht fragt nach Demokratie
ödp-Chef Buchner: „EU-Parlament bleibt oft außen vor“
„Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages stand die Frage, ob der Vertrag von Lissabon die Europäische Union demokratischer macht oder nicht.“ So fasst der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Klaus Buchner, der auch Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei ist (ödp) ist, den letzten Verhandlungstag zusammen.
Auf der einen Seite, so Buchner, dürfe das Parlament über mehr Dinge als bisher abstimmen, die auf der anderen Seite wiederum jedoch so belanglos seien, dass dadurch kein wirklicher Kompetenzgewinn entstehe. „In den wichtigen Fragen der Außenpolitik, der Militärpolitik und der Sicherheitspolitik ist und bleibt das EU-Parlament außen vor und darf nicht mitentscheiden,“ verdeutlicht Buchner.
Auch die Kompetenz der EU, die eigenen Befugnisse zu erweitern, ohne die Mitgliedstaaten zu fragen, wurde von den Klägern als undemokratisch angesehen. Dadurch, dass das Einstimmigkeitsprinzip aufgeweicht wurde und der Mehrheitsentscheidung Platz gemacht habe, würden Einzelentscheidungen nicht berücksichtigt. „In wichtigen Einzelfällen bedeutet das, dass sich eine Minderheit dem Mehrheitsbeschluss beugen muss. Egal, welche Auswirkungen auf den Nationalstaat das haben mag,“ führt der ödp-Bundesvorsitzende aus. Als Beispiel hierfür nannte Buchner die Tatsache, dass die EU neue Straftatbestände einführen könne, die hierzulande noch nicht in den Gesetzbüchern stünden.
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