Von der Leyen eingeknickt: Kindgerechter Regelsatz begraben
Von der Leyen eingeknickt: Kindgerechter Regelsatz begraben
„Es ist enttäuschend, wie die Familienministerin erst zurecht betont, dass die Ermittlung eines kindgerechten Regelsatzes immer noch aussteht und sich dann, wenn es im Kabinett darum geht, vor dem Arbeitsminister verkrümelt“. So kommentiert Diana Golze den Rückzug der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf der heutigen Kabinettsitzung von ihrer Forderung an den Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), er möge einen am Kindesbedarf orientierten Regelsatz für Kinder errechnen lassen. Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:
„Die Glaubwürdigkeit der Familienministerin ist mal wieder von ihr selbst in Frage gestellt worden. Wer so schamlos Millionen von Kindern und Eltern im Regen stehen lässt, scheint sich offensichtlich immer noch nicht der gravierenden Kinderarmut bewusst zu sein. Eine altersspezifische Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche ist nicht gelungen und der Auftrag des Bundesrates, darin aktiv zu werden, bleibt unerfüllt. Von der Leyen und Scholz wissen, dass die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundessozialgerichts endlich dem spezifischen Bedarf von Kindern Rechnung tragen muss. Noch vor Tagen schien die Familienministerin begriffen zu haben, dass die Verfassungswidrigkeit der Ermittlung von Kinderregelsätzen in Hartz IV sonst bald auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wird. Trotz Bekunden des Arbeitsministers ändert daran auch die geringfügige Anhebung der Regelleistungen für 6 bis 13-jährige Kinder nichts. Sie bleibt selbst als kurzfristiger Konjunkturimpuls unwirksam, da sie erst ab der nächsten Jahreshälfte gelten soll. Das Konjunkturpaket benachteiligt indes Kinder und Jugendliche unter 6 und über 13 Jahre in Hartz IV, da sie von einer Erhöhung ausgeschlossen werden.
Deshalb bleibt die Bundesregierung in der Pflicht, dem sofort durch eine transparente Ermittlung des Kindesbedarfs nachzukommen. Bis dahin sollte sich eine altersspezifische Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche an dem orientieren, was der Paritätische Gesamtverband vorgelegt hat. Für die bis 5-jährige sollten 276 Euro und für 6-13-jährige 332 Euro statt bisher 211 Euro vorgesehen sein. 14-bis-17-jährige müssten 358 Euro statt bislang 281 Euro erhalten. Außerdem ist eine Erhöhung des Eckregelsatzes von 351 auf 435 Euro nötig, die regelmäßig entsprechend der Preisentwicklung angepasst wird.“
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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