Wahlkampfthema Mindestlohn: Vorrang für tarifliche Mindestlöhne
Wahlkampfthema Mindestlohn: Vorrang für tarifliche Mindestlöhne
Frankfurt am Main – In der Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn mahnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zu mehr Besonnenheit. ?Es gibt eine klare Linie innerhalb des DGB zum Thema Mindestlohn. Vorrang haben Mindestlöhne, die innerhalb der Branchen vereinbart werden. Für den Fall, dass sich die Tarifpartner einer Branche nicht einigen können, soll ein gesetzlicher Mindestlohn greifen?, sagt Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Für Diskussion hatte eine Äußerung von SPD-Chef Franz Müntefering gesorgt, die man als Plädoyer für einen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn auf der Basis von 7,50 Euro interpretieren konnte.
?Mindestlöhne müssen sich immer auch in das Lohngefüge der jeweiligen Branche einfügen. Die IG BAU war die erste Gewerkschaft, die einen Branchen-Mindestlohn eingeführt hat?, sagt IG BAU-Chef Klaus Wiesehügel. Die Lohnuntergrenze am Bau beträgt für Angelernte in Westdeutschland 12,85 Euro, für Hilfsarbeiter 10,70 Euro pro Stunde.
?Wir unterstützen SPD-Arbeitsminister Scholz in dem Bestreben, weitere Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufzunehmen?, sagt Klaus Wiesehügel. Über das AEntG gelten tariflich vereinbarte Mindestlöhne per Rechtsverordnung zwingend für alle in Deutschland in- und ausländischen Unternehmen.
Mindestlöhne existieren im Organisationsbereich der IG BAU bereits für fünf Branchen mit insgesamt rund 1,8 Mio. Beschäftigten: für das Bauhauptgewerbe (seit 1.1.1997), das Dachdeckerhandwerk (seit 1.10.1997), das Maler- und Lackiererhandwerk (seit 1.12.2003), das Abbruch- und Abwrackgewerbe (seit 1.4.2004) und das Gebäudereinigerhandwerk (seit 1.7.2007). Tarifliche Mindestlöhne gelten außerdem für das Elektrohandwerk und die Briefdienstleistungen.
Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt
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