Zahl der Optionskommunen nicht beschränken
Berlin
Zahl der Optionskommunen nicht beschränken
Diskussion um die Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung
Zur Diskussion um die Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung und die Interpretation des Kompromisses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 14.07.2008 durch Bundesminister Olaf Scholz, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die Arbeits- und Sozialminister haben klargestellt, dass im Rahmen einer notwendigen Grundgesetzänderung die Entfristung des Optionsmodells ein Teil der Lösung der zukünftigen Hartz VI-Neuorganisation sein wird. Das ist eine wichtige Botschaft für die Kommunen, in denen bereits eine eigenverantwortliche und funktionierende Arbeitsverwaltung mit lokalen Netzwerken entstanden ist.
Unklar ist, warum Bundesminister Olaf Scholz darüber hinaus an der von seinem Amtsvorgänger geerbten willkürlichen Optionsbeschränkung auf 69 Kommunen festhalten will. Der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister bietet dafür keine Grundlage. Die Optionswilligkeit zahlreicher Landräte verschiedener parteipolitischer Couleur zeigen überdies, dass viele Kommunen dazu bereit sind, die Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen in die eigenen Hände zu nehmen.
Der Bund hat keinen Vorteil davon, die künftige Zahl der Optionskommunen festzulegen. Wichtig hingegen ist es, dass sich die Arbeitsvermittlung der Optionskommunen an den Kriterien von Effizienz und Effektivität messen lassen. Zielvereinbarungen zwischen Bund und Kommunen geben Aufschluss über Vermittlungserfolge und den dafür nötigen Mitteleinsatz, ohne dass die Kreativität der Vermittler vor Ort in einem starren Korsett zentraler Vorschriften erdrückt wird.
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