Zahlungsausfälle beim Export vermeiden: Sieben Gold-Regeln von Bibby Financial Services
Zahlungsausfälle beim Export vermeiden: Sieben Gold-Regeln von Bibby Financial Services
Düsseldorf, 28. Mai 2009 ? Die Risiken beim grenzüberschreitenden Handel haben sich aufgrund der andauernden Wirtschaftskrise weiter verschärft und die Gefahr ausbleibender oder stark verzögerter Zahlungen war international nie so groß. Alternative Finanzierungsformen wie das Export Factoring von Bibby Financial Services bieten hier professionellen und wirksamen Schutz. Allerdings können die Exporteure auch in Eigeninitiative Schritte einleiten und die Risiken beim internationalen Geschäft präventiv minimieren, wie der international führende Factoringanbieter aufzeigt.
Das Erschließen und der Ausbau ausländischer Absatzmärke bietet insbesondere für den deutschen Mittelstand große Chancen. Jedoch birgt der Export auch eine Vielzahl von Risiken: Zahlungsausfälle sind für exportierende Unternehmen eine enorme Belastung, zumal sie den wirtschaftlichen Schaden aufgrund der komplizierten, kostspieligen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten häufig hinnehmen müssen. Professionelles Forderungsmanagement ist gerade beim Export elementar, um die Zahlungen weitestgehend sicherzustellen und sich selbst abzusichern. „Vielen KMUs ist nicht klar, dass sie selbst viel unternehmen können, um Risiken zu minimieren. Hier können wir aufgrund unserer langjährigen Expertise im internationalen Forderungsmanagement wertvolle Hilfestellungen für die Unternehmer geben und haben daher mit unseren Gold-Regeln einige wichtige Tipps für sie zusammengefasst“, so Jörg Freialdenhoven, Geschäftsführer der deutschen Niederlassung von Bibby Financial Services in Düsseldorf.
Sieben Gold-Regeln, überfällige Forderungen und Zahlungsausfälle beim Export zu vermeiden:
1. Prävention durch Information/ Märkte analysieren:
Bevor ein Unternehmen einen neuen Absatzmarkt betritt, ist die Informationsbeschaffung über das Zielland essentiell. Viele Unternehmen unterschätzen die Schwierigkeiten, die sich durch die kulturellen, sprachlichen und vor allem rechtlichen Gegebenheiten vor Ort ergeben können. Insbesondere dem Geschäftsgebaren im Zielland sollten sich die Unternehmen annehmen, wenn sie erfolgreich handeln wollen. Neben den alltäglichen Informationsquellen wie dem Internet und Literatur über das Zielland können hier die Handelskammern und Konsulate in den Zielländern wertvolle Hilfestellung leisten und ebenfalls Kontakte zu bspw. Rechtsexperten herstellen.
2. Informationen über zukünftige Geschäftspartner einholen:
Fällt es im Inland noch relativ leicht, sich Auskünfte über die Bonität und das Geschäftsgebaren eines zukünftigen Handelspartners mittels Auskunfteien und dem Bundesanzeiger zu beschaffen, ist dies im Ausland ungleich komplizierter. Zwar gibt es dort ebenfalls Auskunfteien oder die Banken erstatten Auskunft, jedoch sollte man genau prüfen, wie verlässlich diese Aussagen sind. Neben diesen Quellen sollten die Unternehmen nach weiteren Referenzen suchen. Dies könnten zum Beispiel Messekontakte sein, die eine Empfehlung aussprechen. Sofern verfügbar, sind auch veröffentlichte Geschäftsberichte eine gute Informationsquelle.
3. Liefer- und Zahlungsbedingungen festsetzen:
Sind alle verfügbaren Informationen über das Zielland und einen eventuellen neuen Geschäftspartner eingeholt, liegt in der vertraglichen Festlegung der Liefer- und Zahlungsbedingungen eine Schlüsselfunktion. Hier regeln die so genannten INCOTERMS die Rechte und Pflichten sowie die Zahlungs- und Liefermodalitäten zwischen Käufer und Verkäufer im internationalen Geschäft. Allerdings sind die INCOTERMS auch nur rechtlich durchsetzbar, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden. Ein Detail, das unbedingt zu beachten ist und viel Mühe und Ärger ersparen kann.
Darüber hinaus sollten die Zahlungsziele ebenfalls explizit in das Vertragswerk eingebunden werden. Die üblichen Zahlungsziele des Ziellandes können sehr viel länger sein als in Deutschland. Selbstverständlich muss man sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen, allerdings sind Kompromisse sehr häufig möglich. Da sich erfahrungsgemäß der Großteil der zukünftigen Geschäftspartner auf sehr sichere Zahlungsmethoden wie bspw. gegen Vorkasse nicht einlassen werden, sind die Liefer- und Zahlungsbedingungen äußerst wichtig für eine reibungslose Abwicklung. Ein ebenfalls sehr wichtiges Detail: In welcher Währung soll bezahlt werden?
4. Professionellen rechtlichen Beistand einholen:
Bei der Gestaltung des Vertragswerkes sollte auf jeden Fall professioneller rechtlicher Beistand eingeholt werden, und das von einem Experten, der sowohl die örtlichen Begebenheiten exakt kennt als auch die Bedürfnisse des Exporteurs genau im Auge hat. In vielen Fällen ist es so, dass etablierte rechtliche Konstrukte wie beispielsweise der Eigentumsvorbehalt im Zielland rechtlich überhaupt nicht wirksam sind, es aber ähnliche Konstrukte gibt. Kontakte zu solchen Experten können ebenfalls die Konsulate und die Handelskammern herstellen.
5. Professionell Buch führen:
Wie auch beim inländischen Geschäft ist eine exakte und professionelle Buchführung der Grundstein zur Vermeidung überfälliger Forderungen. Ein exakter Überblick über die ein- und ausgehenden Zahlungen ist hier genau so wichtig wie pünktliche Rechnungsstellung und schnelle Mahnung, wenn der Vertragspartner nicht pünktlich zahlt. Hier sollte auch darauf geachtet werden, dass die Sprache (zumeist Englisch) eindeutig geregelt ist, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.
6. Vertrauenswürdigkeit testen:
Besonders bei großvolumigen Aufträgen empfiehlt es sich, wenn möglich, die Vertrauenswürdigkeit des zukünftigen Abnehmers auf die Probe zu stellen. Zahlungsverhalten und die gesamte Abwicklung können mit so genannten Testverkäufen oder Teillieferungen getestet werden. Natürlich bedeuten diese einen zusätzlichen Aufwand und Extrakosten. Das Risiko von bösen Überraschungen kann so allerdings sehr viel besser eingeschätzt werden und unter Umständen viel Geld sparen.
7. Professionelle Finanzierungsalternativen in Anspruch nehmen:
Die professionellste Variante für einen reibungslosen Ablauf und zur Sicherstellung der Zahlungen ist die Zusammenarbeit mit einem auf internationale Geschäfte und mittelständische Unternehmen spezialisierten Factoringunternehmen wie Bibby Financial Services. Die internationale Aufstellung von Bibby Financial Services mit 43 eigenständigen Niederlassungen in elf Ländern weltweit, einer spezialisierten Unternehmenseinheit (Bibby Factors International BFI) mit Services in z.Zt. 90 Länder sowie die langjährige Erfahrung in internationalen Handelsbeziehungen ermöglicht dem Finanzdienstleister, mit „Export Factoring“ eine Finanzierungslösung anzubieten, die speziell auf die Bedürfnisse exportierender Unternehmen zugeschnitten ist. Beim „Export Factoring“ übernimmt Bibby Financial Services das Forderungsmanagement seiner Kunden. Diese erhalten dann im Gegenzug bis zu 85 Prozent des Rechnungswertes innerhalb von 24 Stunden von Bibby Financial Services, der Restbetrag folgt abzüglich einer geringen Gebühr, sobald der Debitor die Forderung beglichen hat. Die Gefahr ausbleibender Forderungen entfällt, da das Risiko bei Bibby Financial Services liegt. „Durch die Verfügbarkeit des Großteils der Forderungen innerhalb kürzester Zeit können wir den Cash Flow unserer Kunden spürbar verbessern, von der Belastung durch ausbleibende Forderungen befreien wir sie. Indem wir das Forderungsmanagement übernehmen, entlasten wir unsere Kunden außerdem von einem Großteil administrativer Aufgaben. Bibby Financial Services ist von Banken unabhängig, von daher können wir schnell und flexibel Entscheidungen treffen und unseren Kunden direkt helfen“, so Jörg Freialdenhoven. Aufgrund der eigenen internationalen Aufstellung und mit Zugriff auf das professionelle Netzwerk der International Factors Group (IFG) in über 50 Ländern kann Bibby Financial Services einen reibungslosen, schnellen und professionellen Ablauf für seine Kunden gewährleisten.
Bibby Financial Services, 1985 in Liverpool gegründet, hat sich von Anfang an auf Finanzierungslösungen für kleine und mittlere Unternehmen konzentriert und verfügt daher über eine einzigartige Kenntnis der Herausforderungen seiner Zielkunden. Der Finanzdienstleister ist mittlerweile mit über 800 Mitarbeitern weltweit und 43 eigenständigen Niederlassungen in Großbritannien, Irland, Deutschland, Frankreich, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, USA, Kanada, Australien und Indien internationaler Marktführer unter den unabhängigen Factoring-Anbietern. Bibby Financial Services ist ein Tochterunternehmen der Bibby Line Group, die sich auch nach Gründung durch John Bibby vor über 200 Jahren noch in Familienhand befindet. Die deutsche Niederlassung mit Hauptsitz in Düsseldorf und einem weiteren Vertriebsbüro in München ist Mitglied im renommierten Deutschen Factoring Verband e.V. und der International Factors Group. Weitere Informationen unter www.bibbyfinancialservices.de
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
PUBLIC RELATIONS PARTNERS GmbH
Herr Prochnow
Tel.: 0 6173 – 92 67 ? 32
prochnow@prpkronberg.com369656