Zehn-Euro-Gedenkmünzen nur im ausgebenden Land gesetzliches Zahlungsmittel
Zehn-Euro-Gedenkmünzen nur im ausgebenden Land gesetzliches Zahlungsmittel
Seit 2002 ist der Euro im Umlauf, und schon gibt es eine Vielzahl von Gedenk¬münzen. So hat allein Deutschland seit der Währungsumstellung inzwischen über 30 verschiedene Zehn-Euro-Gedenkmünzen herausgegeben. Diese sind jedoch nur im Inland gesetzliches Zahlungsmittel, nicht dagegen in anderen Euro-Ländern. Denn obwohl es sich um offizielle Zahlungsmittel handelt, gelten diese Münzen nur in dem jeweiligen Ausgabeland.
Eine Ausnahme besteht für Zwei-Euro-Gedenkmünzen, deren Größe, Gewicht und Wertseite dem üblichen Zwei-Euro-Geldstück entspricht. Diese Gedenk¬münzen sind als gesetzliches Zahlungsmittel auch in den anderen Euro-Ländern zugelassen. So kann also beispielsweise mit den Münzen „Schleswig-Holstein” von 2006, „Mecklenburg-Vorpommern” von 2007 oder „Hamburg” von 2008 im gesamten Euro-Währungsgebiet bezahlt werden.
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Bundesverband deutscher Banken
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