Zypries begrüsst McCreevys Pläne zur Vereinfachung des EU-Bilanzrechts
Zypries begrüsst McCreevys Pläne zur Vereinfachung des EU-Bilanzrechts
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute Pläne von EU-Kommissar Charlie McCreevy zur Vereinfachung des Europäischen Bilanzrechts begrüßt. Nach McCreevys Ankündigung sollen die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, sog. kleine Kapitalgesellschaften („micro entities“) vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen; in Deutschland könnte dies zu erheblichen Vereinfachungen für kleine GmbH und GmbH Co. KG führen; und es sollen die EU-Bilanzrichtlinien unter Berücksichtigung der Interessen kleiner Unternehmen überarbeitet und modernisiert werden.
„Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Kleine Unternehmen von überflüssigen Anforderungen zu entlasten, ist mir deshalb ein persönliches Anliegen. In Deutschland haben wir mit unserem Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bereits vorgeschlagen, kleine Einzelkaufleute (Jahresüberschuss bis zu 50.000 EUR; Umsatzerlöse bis zu 500.000 EUR) von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zu befreien. Seit langem setzt sich die Bundesregierung auch in Brüssel für solche Entlastungsmaßnahmen ein. Die Vorschläge von Kommissar McCreevy nehmen nun die Idee unseres Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf und führen sie fort. Erfreulich ist, dass die EU-Kommission offenbar auch Pläne zur Modernisierung des EU-Bilanzrechts allgemein entwickeln will. Dies deckt sich ebenfalls mit dem Ziel, das wir in Deutschland mit dem Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verfolgen. Wir wollen mit diesem Gesetz mittelständischen Unternehmen eine moderne, sachgerechte und kostengünstige Bilanzierungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Deshalb hoffen wir, dass auch Kommissar McCreevy nun baldmöglichst Richtlinienvorschläge vorlegt“, sagte Zypries in Berlin.
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